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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Privatärztlicher Not- und Hausbesuchsdienst VeritasMed rechnet Leistungen nach der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die GOÄ legt für ärztliche Leistungen Regelsätze fest. Alle Ärzte, die mit uns kooperieren, sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese privatärztliche Gebührenordnung einzuhalten.

 

Unsere Rechnungen listen detailliert die erbrachten ärztlichen Leistungen, die Anfahrtskosten sowie verbrauchte Medikamente und Materialien auf. Gegebenenfalls kommen Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst hinzu.

 

Überprüft und versandt werden die Rechnungen von unabhängigen ärztlichen Verrechnungsstellen. Sie stellen die Einhaltung der GOÄ-Regelsätze sicher, kontrollieren die Begründung der ärztlichen Leistungen sowie die Plausibilität von abgerechneten Rechnungspositionen.

 

Kosten für ärztliche Hausbesuche werden in Deutschland von den privaten Krankenversicherungen grundsätzlich vollständig übernommen. Auch Reisekrankenversicherungen für Deutschland kommen für die Fahrtkosten auf. Für die Erstattung reichen Sie einfach unsere Arztrechnung bei Ihrer Versicherung ein.

 

Ausnahmen gelten für Privatversicherte mit Standard- bzw. Basistarif, für Studenten mit entsprechendem Studententarif, für Angehörige der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und für Versicherte in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Diese Patienten können unseren Service als Selbstzahler nutzen.

 

Selbstverständlich bieten wir unsere Dienstleistung auch für gesetzlich versicherte Patienten und für im Ausland versicherte Personen an. In diesen Fällen rechnen wir auf Selbstzahlerbasis ab, ebenfalls nach der GOÄ.

 

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